Pro Schüler und Schuljahr wird zusammen mit der ersten Gebührenrate am 10.11.2025 eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
Der abgeschlossene Unterrichtsvertrag kann nur jährlich (Kündigungsfrist 30.06. des laufenden Schuljahres) gekündigt werden. Liegt bis zum Ende des Kündigungsfrist keine Kündigung vor, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um ein Schuljahr.
Vorzeitige Abmeldungen innerhalb eines Schuljahres sind nur möglich bei Wegzug aus der Zweckgemeinschaft (Traunreut - Chieming - Nußdorf) oder bei längerer Krankheit des Schülers (mit ärztlichem Attest) möglich.Die Zustimmung zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Vertrag obliegt der Schulleitung der Sing- und Musikschule Traunwalchen.