Schnupperstunden






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Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die Unterrichtsgebühren zum jeweiligen Fälligkeitstag von meinem/unserem Konto durch SEPA-Lastschriftverfahren, über die Stadtkasse Traunreut mit der Gläubiger ID NR: DE76ZZZ00000544032 abgebucht werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Kontoänderung schriftlich und rechtzeitig mit, um Rücklastschriften und deren Gebühren für Sie zu vermeiden. Die Gültigkeit der Einzugsermächtigung erlischt spätestens mit Abmeldung des Schülers von der Musikschule. Der Gebühreneinzug erfolgt ab sofort monatlich in insgesamt 11 Monatsraten. Der Gebühreneinzug findet immer zum 10. des jeweiligen Monats statt. Der erste Einzug am 10.11.2024 umfasst die Raten für September, Oktober und November 2024. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstag die erforderliche Deckung aufweist. Die Erziehungsberechtigen sind zugleich Gebührenschuldner.

 

Pro Schüler und Schuljahr wird zusammen mit der ersten Gebührenrate am 10.11.2024 eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

 



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